Dienstag, 6. Mai 2014

Kirchensteuern für gesellschaftliche Leistungen – Nein zur Aufkündigung der sozialen Partnerschaft

Was passiert eigentlich mit den Kirchensteuern der juristischen Personen bzw. Unternehmen? Ebenso wie die Kostenbeiträge des Kantons an die staatlich anerkannten Kirchen werden sie vor allem für soziale, kulturelle und informative Angebote mit Bedeutung für die ganze Gesellschaft eingesetzt.

Explizit sind Kirchensteuern der juristischen Personen nur für „nicht-kultische“ Zwecke zugelassen. Um einige Beispiele zu nennen, was konkret unterstützt wird: öffentliche Bildungsangebote; soziale Aktivitäten wie Seniorennachmittage, Ferienlager, Familienfreizeit oder Integrationsprojekte; Beratung, Beistand und Hilfe für Menschen in Not; Beiträge an gemeinnützige Hilfswerke; kulturelle Leistungen wie Konzerte; Erhalt von Kulturgütern und Vermietung von Liegenschaften wie Pfarreizentren an Vereine und andere Organisationen. Bei einer Annahme der Initiative ist ein Teil dieser Angebote akut gefährdet. Denn angestelltes, ausgebildetes Personal ist nötig, um die vielen Freiwilligen zu koordinieren, und die Infrastruktur muss in Stand gehalten werden.

Die Unterstützung über Kostenbeiträge des Kantons und Kirchensteuern der juristischen Personen gibt es aber im Übrigen nicht umsonst: Die anerkannten Gemeinschaften geben ein Stück ihrer Autonomie ab und müssen sich Strukturen geben, die der demokratischen Rechtsordnung entsprechen. Ausserdem unterstehen die kantonalen Kirchen der Oberaufsicht des Kantons, die Kirchgemeinden der Aufsicht des Bezirksrats.

2011 waren gut 60% der Zürcher Bevölkerung Mitglied einer anerkannten Religionsgemeinschaft. Aber auch andere Personen nutzen die Angebote – die kirchlichen Angestellten und Freiwilligen fragen nicht nach der Kirchensteuer, wenn Begleitung in einer Notsituation gefragt ist, zu einem Vortrag eingeladen wird oder das Pfarreizentrum der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird. Die derzeitige Belastung durch die Kirchensteuer beträgt für die juristischen Personen ca. 1% des Gewinns, was weniger als 1 ‰ des gesamten Aufwands der Unternehmen ausmacht. Mit den Kirchensteuern leistet die Wirtschaft aber einen wichtigen Beitrag an die sozialen Angebote im Kanton Zürich, wo staatliche Organisationen betroffene Personen oft nicht mehr erreichen.

Mit der neuen Verfassung 2005 wurde die Anerkennung von Religionsgemeinschaften neu geregelt. Die Volksinitiative, welche für „faire“ Steuern wirbt und die Kirchensteuer der juristischen Personen abschaffen möchte, will aus diesem Gesamtkonstrukt einen elementaren Baustein herausbrechen und riskiert damit viel: Den Abbau wichtiger von Kirchen erbrachter Leistungen im Interesse der Gesellschaft, die Erhöhung der allgemeinen Steuern, wenn solche Angebote durch staatliche Organe weitergeführt werden müssen oder die Entlassung eines Teils des kirchlichen Personals bereits auf nächstes Jahr. Setzen Sie dagegen ein Zeichen mit einem „Nein“ am 18. Mai und bauen Sie im Interesse des Gemeinwohls weiterhin auf das bewährte partnerschaftliche Modell.

Stefanie Huber, Kantons- und Gemeinderätin glp/GEU