Am 9. Juni stimmen wir mit dem Stromgesetz über eine äusserst zukunftsweisende Vorlage ab. Bundesbern hat in den letzten zwei Jahren zusammen mit den Kantonen und weiteren Interessengruppen hart um diese Vorlage gerungen. Ziele der Vorlage sind: (a) Stärkung der Versorgungssicherheit mit Strom zur Vermeidung einer Strommangellage, (b) Bekämpfung des Klimawandels durch eine Reduktion des CO2-Austosses sowie (c) Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zur Erreichung der angestrebten Klimaneutralität. Im Fokus steht der verstärkte Ausbau erneuerbarer Energien, d.h. von Sonne, Wind, Wasser und Biomasse.
Das umfangreiche und komplexe Gesetzeswerk definiert in einer Vielzahl von Handlungsfeldern konkrete und griffige Rahmenbedingungen für alle betroffenen Akteure und Parteien. Mit klaren Massnahmen legt es die Grundlage für die Umsetzung in den kommenden Jahren fest.
Das Resultat dieser Anstrengungen ist ein gut austarierter und tragfähiger Kompromiss, der von den beiden eidgenössischen Parlamenten mit 90%iger Geschlossenheit getragen wird. Zu verdanken ist dieses Ergebnis u.a. auch führenden Naturschutzverbänden, die mit der Wahrnehmung der Interessen des Naturschutzes konstruktiv an einer Lösung mitgearbeitet haben und die Gesetzesvorlage unterstützen.
Das Gesetz schadet dem Naturschutz nicht, wie dies die Referendumsgegner behaupten, abgesehen von dringenden Ausnahmenfällen. Im Gegenteil, wir nutzen die Naturelemente Sonne, Wind und Wasser für notwendige Zwecke. Das Gesetz stärkt den Naturschutz, sonst hätten die führenden Naturschutzverbände nicht zugestimmt. Lassen wir uns daher nicht durch Schwarzmalerei, Drohkulissen und falsche Darstellung der Gegner einschüchtern, sondern halten uns an die Fakten und den konkreten Gesetzestext. Mit ideologisch geprägten Blockaden kommen wir nicht zu vernünftigen Lösungen.
Fakt ist, dass Bevölkerung und Wirtschaft künftig immer mehr Storm brauchen und dabei Versorgungssicherheit erwarten. Wenn wir nicht auf Strom verzichten und keine Blackouts riskieren wollen, besteht dringender Handlungsbedarf, und zwar jetzt. Massnahmen sind jedoch nicht zum Nulltarif zu haben. Dadurch werden uns zweifellos gewisse, aber vertretbare Opfer abverlangt. Diese sind jedoch nichts im Vergleich zu den negativen Folgen von Nichtstun.
Die Ausarbeitung dieser Gesetzesvorlage verdient Anerkennung und Respekt, weshalb wir sie als Stimmvolk durch eine deutliche Annahme bestätigen sollten. Darum lege ich aus Überzeugung ein JA in die Urne.