Freitag, 5. Oktober 2018

Neue Greifenseestrasse

Neue Greifenseestrasse, Greifenseestrasse bis Zürichstrasse öffentliche Auflage, Mitwirkung der Bevölkerung Einwendungen und Anträge zum Projekt

Aufgrund der Planeinsicht gemäss §13 StrG nehmen wir als Ustermer Partei die Gelegenheit zur Mitwirkung wahr und stellen folgenden

Hauptantrag:

  1. Auf den Bau der «neuen Greifenseestrasse»als Verbindung zwischen der Greifenseestrasse und der Zürichstrasse in Nänikon/Uster ist zu verzichten.

Falls die Strasse trotzdem erstellt wird, stellen wir folgende Eventualanträge:

  1. Während dem Ausbauzustand Z0 handelt es sich bei der Strasse um eine Ausserortsstrasse. Für die Radfahrer ist deshalb ein separater Radweg oder ein kombinierter Rad-Fussweg entlang der Strasse zu erstellen.
  2. Für den Ausbauzustand Z1/Z2 ist für die Radfahrer ein separater Radweg vorzusehen.

 

Begründung

1. Legitimation

Sichere und schnelle Radwegewege sowie sichere Fusswegverbindungen sind uns Grünliberalen ein besonderes Anliegen in der Stadt Uster. Als im Gemeinderat vertretene Partei setzen wir uns mit Vorstössen sowie mit Einwendungen zu geplanten Strassenprojekten für die Anliegen der Fussgänger und Velofahrer ein.

2. Materielles zum Hauptantrag:

Das gesamte Gebiet „Grossriet“ in Nänikon-Uster ist hochwertiges Kultur- und Landwirtschaftsland. Es befindet sich gemäss der „Landwirtschaftlichen Nutzungseignungskarte“ des Kantons Zürich in der Uneingeschränkten Fruchtfolgefläche, 2. Güte“. Ein solches Gebiet darf nicht zerstört werden. Die Stimmberechtigten der Stadt Uster haben mit ihrer Zustimmung zur Kulturlandinitiative (2012) sowie zur damit verbundenen Umsetzungsvorlage (2016) bereits zweimal unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass für sie der Erhalt von Kulturland von grosser Bedeutung ist. Es ist davon auszugehen, dass Uster dieses Land nicht einzonen wird. Der Bau der «Neuen Greifenseestrasse» als Erschliessungsstrasse in einem Gebiet, wo es später kein Bauland zu erschliessen gibt, ist eine Fehlplanung und eine Fehlinvestition.

Es ist hinreichend bekannt, dass neue Strassen immer auch Mehrverkehr generieren. Die «Neue Greifenseestrasse» führt als Verbindungs- und Zubringerstrasse zu weiträumigen Verkehrsverlagerungen und insbesondere in Greifensee und in Niederuster und Riedikon zu deutlichem Mehrverkehr. Die vom Kanton Zürich gesteckten Ziele, den Verkehr vermehrt auf den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr zu verlagern, werden mit dem Bau dieser Strasse torpediert.

2. Materielles zu den Eventualanträgen:

Bei Strassenbauprojekten in Uster ist die Sicherheit der Langsamverkehrsteilnehmer zu erhöhen. Die Grundsätze der Radwegrichtlinie des Kantons Zürich sehen vor, dass innerorts beidseitige Radstreifen­lösungen vorzusehen sind, ausserorts sollen Radverkehrsanlagen als gemeinsame Rad- und Fusswege erstellt und im Gegenverkehr betrieben werden. Da es sich im Ausbauzustand Z0 der «neuen Greifenseestrasse» um eine Anlage ausserorts handelt, und bei der Realisierung ein zusammenhängendes Netz mit möglichst einheitlicher Gestaltung der Streckenelemente anzustreben ist, soll entlang der «Neuen Greifenseestrasse» ein Radweg oder kombinierter Rad-Fussweg erstellt werden. Damit kann die homogene Anbindung an den Rad-Fussweg entlang der Zürichstrasse und entlang der Greifenseestrasse realisiert werden.

Sollten die Flächen entlang der «Neuen Greifenseestrasse» dereinst wirklich eingezont und überbaut werden, wird sich der Charakter und die Funktion der Strasse verändern. Die Radwegrichtlinie sieht für diesen Fall eigentlich vor, dass Radstreifen zu erstellen sind, wie dies das Projekt für den Ausbauzustand Z1/Z2 vorsieht. Da aber diese Strasse zum einen wegen dem Autobahnzubringer einen hohen Anteil an Schwerverkehr aufweisen dürfte und neben der Fahrbahn ein- oder beidseitig ein 4 m breiter Gehweg vorgesehen ist, ist zu erwarten, dass die Radfahrer diesen Gehweg mitbenutzen werden. Im Baulinienbereich von insgesamt 25.50 m ist deshalb neben den Fahrbahnen für den MIV und den Gehwegen auch ein separater Radweg vorzusehen. Neben den Fahrbahnen für den MIV sind dazu gegebenenfalls auch die Breiten der Gehwege zu reduzieren, um den Raum für den Radweg zu sichern.

Wir Grünliberale plädieren dafür, auf den Bau dieser Strasse zu verzichten. Falls die Strasse doch erstellt werden sollte, sollen unsere Eventualanträge gutgeheissen werden und zusammen mit der Stadt Uster für den Langsamverkehr (Fussgänger und Velofahrer) besser geeignete Lösungen erarbeitet werden.

 

Besten Dank 

Ursula Räuftlin

Gemeinderätin Grünliberale