Mittwoch, 29. September 2021

Gemeinderatsbericht vom 27. September 2021

So schnell Geld ausgegeben wie heute, machen wir nicht immer: Wir mussten Nachtragskredite bewilligen und die Heime Uster machen uns da gerade grosse Sorgen. Bei zwei Geschäften ging es um Baukredite der Primarschulpflege. Und dann kam da noch dieses komplizierte Geschäft des Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) bei dem wir mit einem Kompromiss die unterschiedlichen Haltungen von links und rechts abzuholen versuchten.

Weisung: Globalbudgets 2021, Nachtragskredite GF Heime Uster und GF Sport

Beatrice Caviezel: Wie wir bereits gehört haben, wird der bewilligte Globalkredit um voraussichtlich 3 560 000 Franken überschritten. Ein hoher Betrag, der die Erhöhung der Steuern um 3% gerade wieder egalisiert. 

Wir sind darüber nicht glücklich, auch wenn die Gründe in der Covid-19-Pandemie zu suchen sind. Schon im vergangenen Jahr bei der Budgetdebatte haben wir die tiefe Bettenbelegung bei den Heimen Uster bemängelt und Massnahmen gefordert. Das diese nun endlich gekommen sind, ist ein Schritt der dringend war und unseres Erachtens schneller umgesetzt hätte werden müssen. Gestört hat uns zudem das Abweisen von Personen trotz leeren Betten wie auch die späte Offenlegung der Zahlen. 

Etwas zuversichtlicher stimmt uns die Prognose für das Jahr 2022, wenn auch diese uns noch nicht befriedigen. Ein konsequentes Dranbleiben ist erforderlich, denn jedes Jahr so ein Nachtragskredit gutzuheissen, liegt uns fern. 

Ebenfalls etwas zuversichtlicher stimmt uns die in Auftrag gegebene Immobilienstrategie. Kommen mit der Atlas-Stiftung bald noch mehr «fremde» Betten in Uster hinzu. Und wie wir gehört haben, drängt ein weiterer privater Anbieter auf den Platz Uster. 

Wir stimmen dem Nachtragskredit zu. Ebenfalls der Gemeinderat hat dem Nachtragskredit mit nur einer Gegenstimme zugestimmt.  

 

Weisung: Schulhaus Gschwader, Sanierung Turnhalle und Erweiterung Tagesstrukturen, Bewilligung Projektierungskredit von CHF 600'000 inkl. MWST

Andreas Pauling: Die Stadt Uster wächst – und damit auch die Anzahl Schülerinnen und Schüler. Das bedingt mehr Schulraum, damit die Qualität des Schulbetriebs gehalten werden kann. Dazu sind auch Sanierungen von Schulgebäuden immer wieder nötig. 

Wir anerkennen, dass der Bedarf für das vorliegende Projekt ausgewiesen ist. Die Turnhalle, die einen grossen Teil der Investitionen ausmacht, muss dringend saniert werden. Wir begrüssen es auch, dass die Anforderungen einer Tagesschule mit diesem Projekt erfüllt werden können.

Wir begrüssen es sehr, dass solche Gelegenheiten genutzt werden, um energetische Sanierungen auszuführen und von fossiler auf erneuerbare, wenn möglich lokale Energie umzustellen. Dies ist aus unserer Sicht erfüllt. 

Der Kredit wird einstimmig genehmigt. 

 

Weisung: Schulhaus Oberuster, Aufstockung Neubau, Bewilligung Projektierungskredit von CHF 885'000 inkl. MWST

Der Gemeinderat hat am 6. Februar 2006 den Baukredit für den Bau eines neuen Schulhauses in Oberuster genehmigt. Dazumal ging man beim Architekturwettbewerb von 18 Klassen im Neubau aus, heute sind es 14 Klassen. Grund für die Verkleinerung des Raumprogramms war die Schulraumplanung, die die Aufstockung eher in der Nähe des Schulhauses Pünt gesehen hat. 

In der Zwischenzeit sind beide Schulhäuser gebaut und unterschiedlich lange bereits in Betrieb. Nun zeigt die Schulraumplanung auf, dass es trotzdem zusätzlichen Schulraum im Raum Hasenbühl-Oberuster braucht. Die Aufstockung des Schulhauses Oberuster drängt sich auf. 

Fazit, eine langfristige Planung hilft, kann aber auch falsch liegen. 

Der Minergie-Standard (wie beim ersten Bau) wie auch die Photovoltaik-Anlage ist für uns bestritten.  

Auch dieser Kredit wird einstimmig genehmigt.

 

Weisung 93/2021 des Stadtrates: Mehrwertausgleichsgesetz (MAG), Umsetzung Stadt Uster, Kommunale Nutzungsplanung, Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO), Festsetzung

Ursula Räuftlin: Mehrwerte im Sinne des MAG sind Wertsteigerungen an Grundstücken, die einzig durch die planerischen Massnahmen wie Ein-, Auf- oder Umzonungen entstehen. Die Eigentümer müssen dafür in etwa so wenig Leistung erbringen wie bei einem Lottogewinn oder einer Erbschaft. Es ist für uns in Ordnung einen Teil dieses Mehrwertes einzufordern.

Bei der Einzonungen ist es der Kanton, der 20 % des Mehrwertes von den Grundeigentümern erhebt. Bei Auf- oder Umzonungen dürfen die Gemeinden einen Teil dieses «Lottogewinns» abschöpfen. Die Abgaben fliessen in einen zweckgebundenen Fonds, der dazu dient, nachhaltige und sozialverträgliche Entwicklung in der Stadt Uster zu unterstützen. 

Der Stadtrat beantragt, die Freifläche beim kleinsten möglichen Wert 1’200 m2 festzulegen und beim Abgabesatz das mögliche Maximum von 40% abzuschöpfen. Es gibt aber durchaus auch Argumente, die für einen tieferen Abgabesatz sprechen. So kann ein hoher Satz die Standortattraktivität im Vergleich mit umliegenden Gemeinden schmälern. Auch kann ein zu hoher Abgabesatz in Kombination mit der Grundstückgewinnsteuer dazu führen, dass die Grundstücke «gehortet» werden und damit die Verdichtung nur lückenhaft stattfinden wird. Andererseits scheint es zielführender, wenn die raumplanerischen Massnahmen aus dem Ertrag der Um- und Aufzonung finanziert werden, als aus allgemeinen Steuererträgen, die nicht aus «Lottogewinnen», sondern aus den erhobenen Steuern alimentiert werden. 

Im Sinne eines Kompromisses stellen wir den Antrag auf einen Abgabesatz von 30 %. Dieser Antrag wurde mit 19:12 Stimmen durch den Gemeinderat angenommen. Die Schlussabstimmung wurde mit 14:5 Stimmen angenommen. Man bemerke die vielen enthaltenen Stimmen von rechts und links. 

 

Weisung: BVK (Personalvorsorge), Senkung der Eintrittsschwelle, Genehmigung jährlich wiederkehrender Kredit von 120’000 Franken

Uns ist es 120‘000 Franken jährliche Mehrkosten wert, dass sich die Stadt Uster als guter und wertschätzender Arbeitgeber, auch für Angestellte mit Teilpensa positionieren kann. 

Mit der Senkung der Eintrittsschwelle in die Personalvorsorge auf ca. 14‘000 Franken können sich zusätzlich über 40 Mitarbeitende der Verwaltung ein Alterssparguthaben äufnen. 

Viel wichtiger aber noch als die Altersvorsorge ist für uns die daraus erfolgende Versicherungsleistung. Diese garantiert eine Rentenleistung bei einer teilweisen oder ganzen Erwerbsunfähigkeit infolge Invalidität und ebenso die Leistungen für Witwer, Witwen und Waisen bei einem Todesfall. 

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Weisung zu.

 

Weisung: Altersstrategie 2030, Kenntnisnahme

Beatrice Caviezel: Wir erkennen in der vorliegenden Altersstrategie negative wie auch positive Aspekte. Negativ zu vermerken ist das momentan nicht leserfreundliche Dokument, in dem die Strategie unter geht. Auch sind die Schwerpunkte nichts neues. So sind die Strategien in anderen Städten und Gemeinden ähnlich, orientiert an den «Altersfreundlichen Städten» der Richtlinien der WHO. Zudem erstaunt es, dass der Versorgungssicherheit, die gesetzlich vorgegeben ist, kein eigenes Handlungsfeld darstellt. Gerade die Spitex und die Heime Uster spielen bei der hochbetagten Bevölkerung eine wichtige Rolle. 

Positiv ist zu vermerken, dass die Alterstrategie sich an die gesamte ältere Bevölkerung richtet und sich an der Partizipation und der Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten richtet. Mit einem Einbezug der Bevölkerung wurden letzten Jahres Veranstaltungen durchgeführt, um die Bevölkerung miteinzubeziehen. das macht Sinn und wir bedanken uns dafür. 

Ebenfalls hat es uns gefreut zu lesen, dass nun das «Thema Alter» als Querschnittsaufgabe bei der Stadt Uster verstanden wird. So kann unnötiges verhindert und Doppelspurigkeiten vermieden werden. 

Der Gemeinderat hat die Alterstrategie einstimmig zur Kenntnis genommen.