Freitag, 28. September 2018

Gemeinderatsbericht vom 24. September 2018

Amtliches Publikationsorgan, Verein Freizeit- und Jugendarbeit Region Uster, Entschädigung der Behörden und das Bürgerrecht der Stadt Uster

Geschäfte

Weisung 5/2018 des Stadtrates: Amtliches Publikationsorgan, Reglement über die Veröffentlichung von amtlichen Publikationen

Wir haben die Vorlage als Gemeinderätinnen der Grünliberalen wie auch als Mittefraktion kontrovers diskutiert und als Resultat demonstrierten wir keineswegs Einigkeit. Aus der Vorlage stechen viele Vorteile heraus aber sie produziert eben auch Verlierer. Es sind dies auf der einen Seite die älteren Personen und auf der anderen Seite das Verlagshaus. Sie beide spüren den Wandel der Zeit ganz direkt und mit Ihnen gilt es in dieser schnell verändernden Zeit auch ein Stück weit solidarisch zu sein.

Auf zwei Punkte möchten wir noch speziell hinweisen:

  1. Wir sind überzeugt, dass eine Stadt von der Grösse Usters eine starke und unabhängige Vierte Gewalt braucht. Der Ist-Zustand des AvU (Anzeiger von Uster) bereitet uns jedoch mehr Bauchschmerzen als Glücksgefühle. Wir fragen uns, wie kann der AvU unterstützt werden? Was können wir machen, damit wir eine Zeitung mit starkem Lokalbezug haben? Echte Antworten dazu haben wir noch keine gefunden, sind aber überzeugt, dass uns diese Frage noch weiter beschäftigen wird. Eventuell sind hierbei unkonventionelle Lösungen gefragt. Gekaufte Reportagen, wie das der Stadtrat vorsieht, sind aus unserer Sicht ein bedingt taugliches Mittel, sondern stärken nur noch die privilegierte Position des Stadtrates.
  2. Die Homepage für mobile Geräte soll verbessert werden. Heute sind die amtlichen Publikationen darauf nicht auffindbar. Dafür wäre es hilfreich, wenn auf der Startseite ein Button zur Verfügung stehen würde. Ebenfalls wollen wir darauf hinweisen, dass der Homepage-Sicherheit nun noch mehr Bedeutung zukommen muss.

Die Weisung wurde vom Gemeinderat angenommen, auch wenn wir unterschiedlich abgestimmt haben.

 

Weisung 6/2018 des Stadtrates: Verein Freizeit- und Jugendarbeit Region Uster, Genehmigung Leistungskontrakte (neu: Verein Freizeit- und Jugendarbeit Region Uster, Genehmigung jährlicher Kredit für die Jahre 2019 bis 2022 von CHF 610‘000 resp. CHF 580‘000 pro Jahr)

Der Verein Freizeit- und Jugendarbeit Region Uster wurde vor über 50 Jahren gegründet. In all diesen Jahren hat der Verein im Auftrag der Stadt Uster das frjz und die offene Jugendarbeit betrieben. Seit ein paar Jahren auch für die Gemeinde Greifensee.

Vermutlich gibt es weniges, was sich schneller ändert als die Jugendarbeit. Aus diesem Grund ist es richtig, wenn man auch beim frjz in regelmässigen Abständen genauer hinschaut und fragt, ob der Auftrag noch so wahrgenommen, wie man ihn heute wahrnehmen müsste. Die FHNW hat die Sache analysiert. Anschliessend wurde mit dem Verein ein partizipativer Prozess zur Erarbeitung eines neuen Leistungsauftrags gestartet. Dieser steht und wird vom Stadtrat verabschiedet.

Da mit dem Leistungsauftrag auch ein jährlicher Kredit verbunden ist, hat der Gemeinderat darüber zu entscheiden.
Wir steht hinter ausgehandelten Kompromiss resp. hinter dem Leistungsauftrag und dem jährlichen Kredit.

Die Weisung wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen.

 

Weisung 7/2018 des Stadtrates: Verordnung über die Entschädigung der Behörden (BEV), Anpassung der Teuerung 2018-2022

Gemäss Art. 16 der Verordnung über die Entschädigungen der Behörden sind deren Beträge jeweils auf Beginn einer Legislaturperiode der Teuerung anzupassen, wobei sich der Teuerungsausgleich nach demjenigen des städtischen Personals richtet. Während für die Jahre 2015 bis 2017 kein Teuerungsausgleich erfolgte, wurde für das laufende Jahr 2018 ein solcher von 0.5 % festgelegt.

Dem stimmten wir wie auch der gesamte Gemeinderat zu

 

Weisung 8/2018 des Stadtrates: Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Uster, Aufhebung

Um was ging es? Der Bund regelt mit dem neuen Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht detailliert die Voraussetzungen für die Erteilung des Bürgerrechts. Dieses neue Gesetz brachte mit, dass auch die kantonalen Bürgerrechtsbestimmungen überarbeitet wurden. So wurde die kantonale Bürgerrechtsverordnung auf den 1. Januar 2018 total revidiert. Des Weiteren wird ein neues kantonales Bürgerrechtsgesetz voraussichtlich im Jahr 2020 in Kraft treten. Daraus ergeben sich einheitliche Einbürgerungsvoraussetzungen von Bund und Kanton, welche von den Gemeinden direkt anzuwenden sind und am Schluss weniger Willkür bedeuten.

Aufgrund dieser übergeordneten Bestimmungen wird die städtische Verordnung über das Bürgerrecht überflüssig

Wir wie auch der Gemeinderat haben die Weisung einstimmig angenommen und somit die Verordnung aufgehoben.

 

Beatrice Caviezel

Gemeinderätin Grünliberale