Montag, 25. März 2024

Gemeinderatsbericht vom 25. März 2024

Nach dem Ausfall der letzten Sitzung wegen Mangel an behandlungsreifer Geschäfte waren für diese Sitzung ganze 11 Geschäfte behandlungsbereit. Die bedeutendsten Themen waren Bauprojekte an Schulhäusern mit hohen Kostensteigerungen und der Abbruch der Planung für die Gebietsentwicklung Eschenbühl, an der seit 2005 gearbeitet wird. Der Gemeinderat hat bei allen Geschäften in unserem Sinn entschieden.

Weisung: Schulhaus Hasenbühl, Instandsetzungen und PV-Anlage, Baukredit

Andreas Pauling: die Instandsetzung des Daches der HPSU soll statt den 250'000.- jetzt 670'000.- CHF kosten. Dies führte auch in  unserer Fraktion zu grossem Unbehagen. Auch wenn es gute Gründe für deutliche Kostensteigerungen gibt: hier lag die nur wenige Jahre alte Schätzung grob daneben. Wir erwarten, dass in Zukunft der Finanzbedarf von Bauvorhaben besser geschätzt wird. 

Auf der anderen Seite begrüssen wir sehr, dass Synergien mit der Dachsanierung genutzt werden und gleichzeitig eine recht grosse PV-Anlage auf das Flachdach installiert wird. Sehr in unserem Sinne ist auch, dass die Stadt die Anlage selber baut und den Strom so selber brauchen kann. Da der Stromverbrauch vor allem tagsüber anfällt, dürfte die PV-Anlage einen grossen Teil des Strombedarfs decken. Von diesen Minderkosten im Betrieb wird die Stadtkasse profitieren.

Da die Gasheizung des Gebäudes schon 22 Jahre alt ist, wird sie bald ersetzt werden müssen. In Kombination mit einer dann bestehenden PV-Anlage ist eine Wärmepumpe aus ökologischen und ökonomischen Gründen meist ideal. Wir bitten die Verwaltung, bereits beim jetzigen Umbau sich Gedanken über die zukünftige Heizung und Warmwassergenerierung zu machen und so den Umstieg auf eine erneuerbare Heizung zu erleichtern.

Trotz des Unmutes über die falsche Budgetierung des Vorhabens stimmen wir der Weisung zu.

 

Weisung: Gebietsentwicklung Eschenbüel, Verfahrensabbruch

Ursula Räuftlin: Um den heute vom Stadtrat beantragten Abbruch des Verfahrens Gebietsentwicklung Eschenbühl nachvollziehen zu können, muss man auf den Beginn bzw. den Anlass dieses Prozesses zurückblicken. Im Jahr 2005 hat der Gemeinderat dem Stadtrat den Auftrag erteilt, eine auf die geplante Umfahrungsstrasse «Uster West» abgestimmte Stadterweiterung zu planen. Wir wissen alle, dass die Umfahrungsstrasse Uster West, welche als Zubringer angedacht war, mittlerweile gestorben ist. Somit stimmt die damalige Ausgangslage nicht mehr, die Planung und Erschliessung müsste komplett überarbeitet werden und es ist somit nur konsequent, auch die Gebietsentwicklung Eschenbühl zu Grabe zu tragen. 

Aufgrund der aktuellen Wohnungsknappheit liegt es nahe, neue Überbauungen auf der grünen Wiese zu erstellen und für die Architekten ist es auch wesentlich einfacher auf einer freien Fläche zu planen als qualitätsvoll nach innen zu verdichten. Aber es ist nun mal nicht das, was die Bevölkerung von Uster will. Sie hat in den letzten Jahren mehrfach in Abstimmungen zum Ausdruck gebracht, dass Wäldern und landwirtschaftlich genutztem Land eine hohe Priorität eingeräumt wird. Boden ist eine wertvolle Ressource und kann nicht vermehrt werden. Bei der Raumplanung sind deshalb verschiedene Interessen gegeneinander abzuwägen. Neben den Forderungen nach Wohnungen, Arbeitsplatzflächen, der Landwirtschaftlichen Nutzung, dem Gewässerschutz ist zunehmend auch den Anforderungen des Klimawandels und der Energieversorgung Rechnung zu tragen. Die Nachfrage nach saisonalen, regional produzierten Lebensmitteln kann nur erfüllt werden, wenn der Boden dazu vorhanden ist. Um der lokalen Klimaerwärmung entgegenzuwirken sind auch Grünflächen vorzusehen und Kaltluftströme zu berücksichtigen. 

Die Interessensabwägung der GLP-EVP-Fraktion wertet die Interessen der Landwirtschaft und des Gewässerschutzes und dem Erhalt von kühlenden Grünflächen höher und möchte zuerst die Innenverdichtung ausschöpfen, bevor irgendwann wieder an das Überbauen von grünen Wiesen gedacht werden könnte.  

Für die nachfolgende Generation ist mit diesem Entscheid noch gar nichts verloren, im Gegenteilt. Das Gebiet wird in der Reservezone verbleiben womit unseren Nachfolgern dereinst auch noch ein Gestaltungsspielraum verbleibt. Sie werden das Gebiet den zukünftigen und nicht den gestrigen Randbedingungen entsprechend entwickeln können. 

 

Postulat: Ersatz Niveauübergang Talweg in Oberuster

Marco Kranner: In der ähnlichen Anfrage von 2021 zur Verfügung gestellten Antwort wurde aufgeführt, dass der STEK-Ergänzungsbericht die Priorisierung von unterbruchsarmen Verbindungen auf andere Stassenabschnitte legt. Hierbei wird unter anderem erwähnt, dass im Konzept eine Fuss- und Velounterführung für die Wermatswilerstrasse vorgesehen ist, welche in unmittelbarer Nähe des Talwegs liegt. Bei der Betrachtung der Kosten und Nutzen hat der Stadtrat in seiner bestehenden Antwort erwähnt, dass vorzugsweise Unterführungen mit dem besten Kosten/Nutzen Verhältnis gebaut werden sollen. Dies ist beim Talweg aus unserer Sicht leider nicht der Fall. Wir unterstützen Anliegen, welche aus unserer Sicht sinnvoll sind und bei diesem Postulat sehen wir leider keinen Mehrwert.

 

Motion: Niveaufreie Ersatzlösung für den Barrierenübergang Böschstrasse in Werrikon

Marco Kranner: Wie im STEK-Ergänzungsbericht erwähnt, spielt eine Querung an der Böschgasse für den Fuss- und Veloverkehr nur eine untergeordnete Bedeutung. Mit dem potenziellen Wegfall der Überbauung Eschenbühl verliert eine niveaufreie Querung an der Böschgasse weiter an Bedeutung, da nicht mit mehr Verkehr zu rechnen ist. Die Bedienung der Bevölkerung von Werrikon mit einer Busverbindung kann aus Sicht der GLP/EVP Fraktion auch ohne eine Überführung an der Böschgasse realisiert werden. Das Bauwerk selbst würde zudem die geplanten ökologischen Aufwertungen stark tangieren, weshalb von einem Bauwerk mit wenig Nutzen abzusehen ist. Weiter stehen die Kosten für das Bauwerk nicht im Verhältnis zum Nutzen.

 

Postulat: Strassenzustand, systematische Erfassung und Veröffentlichung

Ursula Räuftlin: Wie der Stadtrat in seiner Stellungnahme bereits festgehalten hat, sind die Gemeinde gemäss Strassengesetz verpflichtet, das Strassennetz nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu unterhalten. Da wird der Strassenzustand periodisch erhoben und das Investitionsprogramm daraus abgeleitet. Da für die Gemeinderäte bisher aber nur der Strassenzustand als durchschnittlicher Wert sämtlicher kommunaler Strassen im NPM-Bericht aufgeführt wird, ist es schwierig, die Notwendigkeit oder Dringlichkeit der geplanten einzelnen Infrastrukturprojekte zu beurteilen.

Für den Gemeinderat und insbesondere die zuständige KPB ist es unabdingbar, dass wir über diese Detailinformationen verfügen. Aus meiner Sicht ist nicht nur der Strassenzustand sondern auch der Zustand der Abwasserleitungen und von Seiten der Energie Uster auch der Zustand bzw. Sanierungs- und Investitionsbedarf für die Wasser-, Gas-, Strom- und Fernwärmeleitungen zu erheben und abzubilden. Nur so können wir uns ein vollständiges Bild des Zustands unserer Infrastruktur machen. Zumindest von den Abwasserleitungen werden auch periodische Zustandserfassungen mittels Kanalfernsehaufnahmen erhoben.

Unsere Fraktion hat sich schon immer für die vollständige Transparenz eingesetzt. Die Daten sind in der Verwaltung vorhanden, also sind sie auch für die Öffentlichkeit auf dem GIS-Server Zugänglich zu machen.

Unsere Fraktion unterstützt die Forderung der Postulanten und fordert zudem noch die soeben erwähnte Ausdehnung auf die öffentlichen Entwässerungsanlagen und möglichst auch auf die Infrastrukturanlagen der Energie Uster.

 

Postulat: Endlich Lärmschutzmassnahmen umsetzen

Ursula Räuftlin: Erfreut nehmen wir zur Kenntnis, dass der Stadtrat es als wichtig erachtet, «sich diesem sensiblen und gesetzlich geforderten Thema Lärmschutz anzunehmen», und uns «in einem Bericht eine Auslegeordnung zum Thema unterbreiten» möchte. Mit diesem Postulat fordern wir nicht nur einen Bericht, sondern die explizite Zusicherung, dass sich der Stadtrat beim Kanton mit der nötigen Vehemenz für die Umsetzung der Massnahmen einsetzt.

Um die Gesundheit der Anwohner zu schützen sind Massnahmen gegen den Lärm zu ergreifen. Und mit zunehmendem Bevölkerungswachstum wird die Problemlösung noch dringlicher. Es ist angezeigt, dass die Stadt Uster beim Kanton die Ergreifung von Massnahmen einfordert.

Für den Ortsteil Riedikon wäre ja bereits ein Strassenabschnitt mit Tempo 30 geplant, nachdem sich die Bevölkerung mit einer Petition und vielen Einwendungen im Bauprojekt für Tempo 30 eingesetzt hatten. Nun harzt es aber offenbar mit der weiteren Umsetzung des Strassenprojekts. Die Riediker doppeln nun mit einer Petition nach, damit das verschobenen Strassenprojekt rasch angegangen wird. Auch hier soll der Stadtrat aktiv werden, dass nicht nur die Planungen angepasst werden, sondern dann die Projekte auch mit der zeitlichen Dringlichkeit umgesetzt werden.

Das gilt übrigens nicht nur für die Riedikerstrasse, die Zürichstrasse und die Zentralstrasse, sondern alle lärmbelasteten Strassen, insbesondere auch die Winterthurerstrasse und die Talackerstrasse. 

Unsere Fraktion unterstützt die Forderung nach mehr Lärmschutzmassnahmen und insbesondere auch nach Temporeduktionen auf dem Kantonsstrassen innerorts.

 

Postulat: Aufwertung des Strassenraums im Zentrum 

Andreas Pauling: Die Aufwertung des Strassenraumes im Sinne des vorliegenden Postulates ist auch unserer Fraktion ein wichtiges Anliegen. Die Stossrichtung des Postulates stimmt, und Handlungsbedarf gibt es zuhauf. In den vergangenen Jahren haben sich mehrere Gemeinderatsgeschäfte mit dem Thema befasst. Auch der politische Wille ist beim zuständigen SP-Stadtrat Stefan Feldmann vorhanden. Die Gründe, warum es viel zu langsam vorwärts geht, sind vielfältig und bei ihm leicht in Erfahrung zu bringen. Wozu also dieses Postulat? Enthält es neue Ideen, die Abklärungen erfordern? Wie ergänzt es die bestehenden Planungen?

Solche Fragen lassen Zweifel am Sinn des Postulats aufkommen.

Die im Postulat erwähnte Anbindung des Zeughauses ans Zentrum ist ein wichtiger Baustein des Kulturzentrums Zeughaus und wird bereits in diesem Rahmen gründlich überlegt.

Die geforderten Bemühungen für die Lärmreduktion sind ebenfalls durch das soeben überwiesene Postulat 553 abgedeckt. Und für die kommunalen Strassenabschnitte sind die Planungen bereits im Gang. Auch die längst überfällige Fussgängerzone auf der Bankstrasse scheiterte bisher auch nicht an einem fehlenden Postulat;

Die Abteilung, die für das Postulat arbeiten soll, ist notorisch überlastet und hat zur Zeit mit dem Richtplan und der Nutzungsplanung alle Hände voll zu tun. Sie sollen die Ressourcen bündeln und nicht in Vorstösse investieren, die offene Türen einrennen. Wir lehnen das Postulat ab.