Freitag, 17. September 2021

Versachlichung statt Stimmungsmache bei der Einbürgerungsfrage

Leserbrief von Burkhard Huber

Zu den Spielregeln und zum guten Ton bei Volkabstimmungen gehört es, dass man als politische Partei oder Privatperson bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern mit guten und treffenden Argumenten für die eigene Position wirbt. So kann man auch bei der Abstimmung über die neue Gemeindeordnung in der Frage der Einbürgerungskompetenz – d.h. ob Stadtrat oder Gemeinderat – durchaus geteilter Meinung sein. Die sachlichen Argumente dazu wurden bereits bei verschiedenen Gelegenheiten ausführlich dargelegt.

Grenzwertig ist jedoch, wenn die Befürworter der Gemeinderatsvariante (Variante B) mit plakativem Auftritt in Flyern und Inseraten suggerieren, dass man mit der Stadtratsvariante (Hauptvariante A) dem Souverän Demokratie wegnehmen möchte, und dabei mit nicht unterlegten Behauptungen und Unterstellungen argumentieren.

Wenn bezüglich Transparenz dem Stadtrat bei Einbürgerungen Entscheide «im Hinterzimmer» bzw. in einer «Dunkelkammer» unterstellt werden, zeugt dies von grundsätzlichem Misstrauen gegenüber unserer Exekutivbehörde und grenzt an Verunglimpfung. Auch die Aussage, dass der Stadtrat das Bürgerrecht leichtsinnig erteilen bzw. es billig verkaufen würde – das nämlich bedeutet das Wort «verscherbeln» – ist ein heftiger Vorwurf. Der Stadtrat nimmt die Detailprüfung der Gesuche mit der gleichen Verantwortung und Seriosität vor, wie das auch die Bürgerrechtskommission des Gemeinderats tut. Es leuchtet auch nicht ein, warum es negativ sein soll, wenn ein «Profi-Stadtrat» die Einbürgerungen vornimmt. Wenn diese Aussage im Sinne von Professionalität zu verstehen ist, dann ist dies doch ein positives Zeichen. Weshalb eine Kompetenzverlagerung der Einbürgerungen zum Stadtrat zudem «spürbar negative Auswirkungen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler» haben soll, ist nicht erkennbar und wird auch nicht belegt.

Auch von Demokratieabbau kann natürlich keine Rede sein. So sieht z.B. das kantonale Bürgerrechtsgesetz vor, dass die Gemeindeordnung die Befugnis zur Einbürgerung dem Gemeinderat oder dem Gemeindevorstand übertragen kann. Genau darüber stimmen wir ja jetzt ab!

Das Stimmvolk sollte sich daher nicht von plakativer Wortwahl und Stimmungsmache beirren lassen, sondern aufgrund von Sachargumenten entscheiden. Man darf man dem Stadtrat in dieser Frage ruhig Vertrauen entgegenbringen. Ich zumindest tue dies und unterstütze daher zweimal die Hauptvariante A.

Burkhard Huber, Dübendorf